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Feuerwerk und Events


Ein Feuerwerk bietet Ihnen und Ihren Gästen ein schönes, unvergessliches Erlebnis.

Um prachtvolle Feuerwerkskreationen sowie Effektvielfalt und die Choreographie intensiv erleben zu können, ist es wichtig, die richtigen Effekte, zur richtigen Zeit, im richtigen Maß zu platzieren.

Eine Besonderheit sind Lichterbilder und Feuerwerkschriften, die bei Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Jubiläen usw. gerne verwendet werden, um die Initialen, Logos, Herzen und Namenszüge zu unterstreichen. Durch Illumation von Bengalpulver, Magnesium und Raucherzeugende, pyrotechnische Gegenstände kann man eine mystische Atmosphäre erreichen.

Nach einem Vorgespräch und einer Platzbesichtigung erstellen wir für Sie gerne ein detailliertes Angebot mit unseren Vorschlägen und Ihren individuellen Wünschen und das in einem Kostenrahmen, den Sie bestimmen.

 

Klangfeuerwerk

Ein Klangfeuerwerk ist der Rolls-Royce unter den Feuerwerken und mit Sicherheit die schönste Variante, für die Sie sich entscheiden können. Klangfeuerwerk ist die perfekte Visualisierung, das Feuerwerk mit der Musik in Einklang zu bringen, wo das Showdesign besonders zur Geltung kommt. Die Abstimmung der einzelnen Musikstücke wird mittels spezieller Software sekundengenau mit unseren Feuerwerkseffekten - Materialien abgestimmt.

Auf Wunsch können die Musiktitel von Ihnen ausgewählt werden. Die für Ihre Veranstaltung eigens produzierte Musik CD wird auf der Tonanlage des Veranstalters/Auftraggebers abgespielt. Selbstverständlich kann auch eine Tonanlage von unserer Firma gegen Aufpreis errichtet werden.

Preise

Bei einem Großfeuerwerk werden überwiegend großkalibrige Effekte mit bis zu 400 mm Geschossdurchmesser eingesetzt. Es werden Effektdurchmesser am Himmel von 5 m bis 250 m bei Steighöhen zwischen 10 und 250 m erreicht.

Je größer die verwendeten Kaliber und je höher die Anzahl der abgeschossenen Effekte in einem Zeitrahmen, desto imposanter ist natürlich das Spektakel und auch der Preis. Beim Großfeuerwerk kommen überwiegend Gegenstände der Klasse F3 und F4 zum Einsatz. Diese dürfen nur von berechtigten Personen nach einer Anzeige bei der zuständigen Behörde verwendet werden.

Alle Feuerwerke erfüllen die behördlichen Auflagen und sind durch eine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt.